«In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union haben die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt.
Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.»